"Holsteiner Katenschinken" wird geschützte geografische Bezeichnung

31.01.2012 09:30 von Lars Raube

Der "Holsteiner Katenschinken" ist ab sofort eine EU-weit geschützte geographische Bezeichnung. Die EU-Kommission in Brüssel teilte am Dienstag mit, dass der Schinken anerkanntermaßen zu den Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen gehöre, die "eng mit dem geographischen Gebiet verbunden" sind, das ihr Name anzeigt. Dafür muss entweder die Erzeugung, Verarbeitung oder Vorbereitung für den Verkauf in dem bezeichneten Gebiet stattfinden. Ein noch höheres Gütesiegel gibt es, wenn alles in demselben Gebiet stattfindet.

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