Geschützte geografische Angabe: EU-Siegel für Holsteiner Katenschinken

01.02.2012 09:54 von Lars Raube

KIEL. Die Bezeichnung “Holsteiner Katenschinken” ist durch die EU geschützt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Gestern (31. Januar) wurde demnach der “Holsteiner Katenschinken” in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung “geschützte geografische Angabe” (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.

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