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Geschützte geografische Angabe: EU-Siegel für Holsteiner Katenschinken

Eingestellt am 01.02.2012

KIEL. Die Bezeichnung “Holsteiner Katenschinken” ist durch die EU geschützt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Gestern (31. Januar) wurde demnach der “Holsteiner Katenschinken” in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung “geschützte geografische Angabe” (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.

Holsteiner Katenschinken ab heute geschützt

Eingestellt am 31.01.2012

Holsteiner Katenschinken (g.g.A.) kann sich ab sofort mit einem EU-Gütesiegel schmücken.Er wurde heute (Dienstag) in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) tragen. Die bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einem bestimmten geographischen Gebiet verbunden sind: von den drei Vorgängen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.

Holsteiner Katenschinken ab heute geschützt

Eingestellt am 31.01.2012

Er wurde heute (Dienstag) in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) tragen. Die bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einem bestimmten geographischen Gebiet verbunden sind: von den drei Vorgängen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden. Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene seit 1992 registriert. Seit heute mit "g.U." geschützt ist zudem ein Honig aus dem polnisch-litauischen Grenzgebiet. Dies ist das erste Mal, dass zwei Länder gemeinsam die Aufnahme eines Produkts in das Qualitätsregister beantragt haben.

"Holsteiner Katenschinken" wird geschützte geografische Bezeichnung

Eingestellt am 31.01.2012

Der "Holsteiner Katenschinken" ist ab sofort eine EU-weit geschützte geographische Bezeichnung. Die EU-Kommission in Brüssel teilte am Dienstag mit, dass der Schinken anerkanntermaßen zu den Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen gehöre, die "eng mit dem geographischen Gebiet verbunden" sind, das ihr Name anzeigt. Dafür muss entweder die Erzeugung, Verarbeitung oder Vorbereitung für den Verkauf in dem bezeichneten Gebiet stattfinden. Ein noch höheres Gütesiegel gibt es, wenn alles in demselben Gebiet stattfindet.

"Holsteiner Katenschinken" wird geschützte geografische Bezeichnung

Eingestellt am 31.01.2012

Der "Holsteiner Katenschinken" ist ab sofort eine EU-weit geschützte geographische Bezeichnung. Die EU-Kommission in Brüssel teilte am Dienstag mit, dass der Schinken anerkanntermaßen zu den Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen gehöre, die "eng mit dem geographischen Gebiet verbunden" sind, das ihr Name anzeigt.